Was ist eine OTA? Buchungsportale im Hotel einfach erklärt

Booking.com, Expedia & Co. bringen Hotels viele Gäste. Wie OTAs funktionieren und was sich rechtlich geändert hat.

Von Michael Külbel 3 Min. Lesezeit

Grafik: Fast jede dritte Hotelbuchung in Deutschland läuft über ein Buchungsportal, 70,5 Prozent davon über Booking Holdings
Kennzahlen aus der europäischen Hotelvertriebsstudie von HOTREC für das Jahr 2025. Grafik: eingecheckt.de
Das Wichtigste in Kürze
  • OTA steht für Online Travel Agency: Buchungsportale wie Booking.com, Expedia oder HRS, über die Gäste Hotelzimmer buchen. Das Hotel zahlt dafür eine Provision.
  • In Deutschland liefen 2025 laut der europäischen Hotelvertriebsstudie 31,9 Prozent der Hotelbuchungen über OTAs, davon 70,5 Prozent über Booking Holdings.
  • Seit November 2024 darf Booking.com Hotels keine Paritätsklauseln mehr vorschreiben. Hotels dürfen ihre Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten.
  • Portale bringen Reichweite, kosten aber Provision. Wer ihren Anteil kennt, kann gezielter steuern.

Wer ein Hotel führt, kommt an ihnen kaum vorbei: Booking.com, Expedia, HRS. In der Branche heißen diese Buchungsportale OTAs. Sie bringen Gäste aus aller Welt, kosten aber für jede Buchung Geld. Wie das Modell funktioniert, wie groß ihr Anteil inzwischen ist und was sich rechtlich geändert hat, erklärt dieser Lexikon-Eintrag.

Wie eine OTA funktioniert

OTA steht für Online Travel Agency, also ein Reisebüro im Internet. Das Hotel stellt Zimmer, Preise und Bilder auf das Portal, der Gast sucht, vergleicht und bucht dort. Für jede vermittelte Buchung zahlt das Hotel eine Provision. Wie hoch sie ist, regelt der Vertrag; sie hängt unter anderem vom Portal, vom Land und von zusätzlich gebuchten Sichtbarkeitsprogrammen ab.

Bezahlt wird je nach Modell im Hotel oder schon bei der Buchung über das Portal. Laut der europäischen Hotelvertriebsstudie nutzen 65 Prozent der befragten Hotels das Zahlungssystem von Booking Holdings und 43 Prozent Expedia Collect.¹

Wie groß der Anteil der Portale ist

Die European Hotel Distribution Study erscheint alle zwei Jahre. Für die aktuelle Ausgabe haben der europäische Gastgewerbeverband HOTREC und die Fachhochschule HES-SO Valais-Wallis Daten von 2.713 Hotels für das Jahr 2025 ausgewertet. In Deutschland liefen danach 31,9 Prozent aller Hotelbuchungen über OTAs, 59,7 Prozent kamen direkt beim Hotel an. Europaweit lag der OTA-Anteil bei 29,9 Prozent.²

Der Markt ist stark konzentriert. In Deutschland entfielen 70,5 Prozent der OTA-Buchungen auf Booking Holdings, allein 69,2 Prozent auf Booking.com. Es folgen die Expedia Group mit 11,1 Prozent und die HRS Group mit 9,9 Prozent.²

Was für Portale spricht und was dagegen

Reichweite: Portale machen auch kleine Häuser international sichtbar, mit Bewertungen, Übersetzungen und Werbung, die ein einzelnes Hotel kaum selbst finanzieren könnte.

Kosten: Jede Buchung kostet Provision. Wie viel im Jahr insgesamt zusammenkommt, wissen viele Betriebe nicht genau.

Stornierungen: Bei Buchungen über Booking.com lag die Stornoquote europaweit bei 19,0 Prozent, bei Direktbuchungen über die eigene Website bei 9,1 Prozent.²

Preise: 51 Prozent der befragten Hotels in Europa berichten, dass Portale ihre Preise häufig oder gelegentlich unterbieten.¹

Was sich rechtlich geändert hat

Lange verlangten Portale sogenannte Paritäts- oder Bestpreisklauseln: Das Hotel durfte seine Zimmer anderswo nicht günstiger anbieten. Der Bundesgerichtshof erklärte 2021 auch die „enge“ Bestpreisklausel von Booking.com für unzulässig.³

Hinzu kommt der Digital Markets Act der EU. Die EU-Kommission hat Booking.com im Mai 2024 als sogenannten Gatekeeper eingestuft; seit dem 14. November 2024 sind Paritätsklauseln jeder Art verboten. Hotels im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen ihre Preise und Bedingungen auf und außerhalb von Booking.com frei festlegen, zum Beispiel auf der eigenen Website günstiger sein.⁴

So nutzen Hotels Portale gezielt

Checkliste: Portale im Griff
  1. Profil pflegen: Bilder, Beschreibung und Ausstattung regelmäßig mit den Augen eines Erstgastes prüfen.
  2. Kosten kennen: Nicht nur die Zahl der Buchungen, sondern die Provisionssumme eines Jahres im Blick behalten.
  3. Anteil beobachten: Wie viel Prozent der Buchungen kommen über ein einziges Portal? Je höher der Wert, desto größer die Abhängigkeit.
  4. Direktbuchung stärken: Eigene Website mit Buchungsstrecke, klaren Vorteilen für Direktbucher und schnellen Antworten auf Anfragen.
  5. Preise bewusst setzen: Seit dem Wegfall der Paritätsklauseln darf die eigene Website günstiger sein. Das ist eine Entscheidung, keine Pflicht.

Mehr im Magazin

Wie Hotels auf Booking.com und Expedia tatsächlich wirken und warum die Profile oft voneinander abweichen, zeigt unser Beitrag „Was sieht der Gast eigentlich von Ihrem Hotel?“. Welche Software die Portale mit dem Hotel verbindet, erklärt der Lexikon-Eintrag „Was ist ein PMS?“. Warum die EU-Kommission ein Verfahren gegen Booking.com eröffnet hat und welche Rolle geprüfte Hotelsterne spielen, zeigt „Im EU-Verfahren gegen Booking.com rücken geprüfte Hotelsterne in den Blick“.

Quellen

Dieser Lexikon-Eintrag stützt sich auf folgende Quellen:

  1. HOGAPAGE (2026)
    Hotrec-Studie: Zwei Plattformkonzerne dominieren den OTA-Markt
    Fachartikel, 16.09.2026. Weitere Ergebnisse derselben Studie: Buchungen über die Hotelwebsite und per Telefon in Deutschland, Unterbietung durch Portale, Zahlungssysteme, Anbindung an Metasuchmaschinen.
  2. Tageskarte (2026)
    Hotelvertrieb – 70,5 Prozent der deutschen OTA-Buchungen laufen über Booking Holdings
    Fachartikel, 15.09.2026. Ergebnisse der European Hotel Distribution Study 2026 von HOTREC und HES-SO Valais-Wallis (2.713 Hotels, Referenzjahr 2025): Buchungskanäle in Europa und Deutschland, Marktanteile der Portale, Stornoquoten, Nutzung von Channel Managern.
  3. Legal Tribune Online (2021)
    BGH: „Enge“ Bestpreisklausel von Booking.com unwirksam
    Fachartikel, 18.05.2021. Beschluss des Bundesgerichtshofs (KVR 54/20) zur Unzulässigkeit der engen Bestpreisklausel.
  4. Europäische Kommission (2026)
    How the DMA ensures businesses using Booking.com are free to set their prices on and off Booking.com
    Factsheet, 28.09.2026. Verbot von Paritätsklauseln für Booking.com nach dem Digital Markets Act, Pflichten seit 14.11.2024, freie Preissetzung der Hotels im Europäischen Wirtschaftsraum.
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