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# Darf ein Hotel jeden Song aus der Instagram-Bibliothek in seine Reels packen?
- URL: https://www.eingecheckt.de/musik-hotel-reels-instagram-bibliothek/
- Published: 2026-10-27T09:43:14.000Z
- Updated: 2026-10-27T15:12:21.000Z
- Description: Der Hotelverband warnt vor Abmahnungen wegen Musik in Reels. Medienrechtler Thomas Hoeren erklärt, was Hotels tun sollten.
- Author: Michael Külbel
- Tags: Marketing & Vertrieb, #de, #magazin_de, #pair_musik_hotel_reels

Das Wichtigste in Kürze 
- Der Hotelverband Deutschland warnt vor mehr Abmahnungen wegen Musik in Instagram-, Facebook- und TikTok-Beiträgen von Hotels.
- Was die Apps an Musik anbieten, ist laut Medienrechtler Thomas Hoeren nicht automatisch für Hotelwerbung lizenziert.
- Das Landgericht Frankfurt wies eine Forderung über 95.750 Euro ab, bejahte aber die rechtswidrige Musiknutzung.
- Hotels sollten alte Beiträge prüfen und dokumentieren und für neue Reels kommerziell freigegebene Musik nutzen.

**Ein kurzer Blick in die Hotelsuite, ein Kameraschwenk über das Frühstücksbuffet oder ein paar Sekunden vom Sonnenuntergang auf der Terrasse. Dazu ein passender Song aus der Instagram-Musikbibliothek, und schon ist das nächste Reel fertig. Was für Hotels längst zum Marketingalltag gehört, kann allerdings urheberrechtliche Folgen haben. Der Hotelverband Deutschland warnt aktuell vor einer wachsenden Zahl von Abmahnungen. eingecheckt® hat den Medienrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster gefragt, was hinter den Forderungen steckt und wie Hotels ihre Social-Media-Beiträge rechtlich besser absichern können.**

## Mehr Abmahnungen, aber kein neues Verbot

Ende Oktober 2026 hat der Hotelverband Deutschland (IHA) eine Warnung veröffentlicht, die besonders für kleinere Hotelbetriebe relevant ist. Rechtsanwalt Mathias Iking beschreibt darin, dass Hotels verstärkt Abmahnungen wegen Musik in ihren Social-Media-Beiträgen erhalten. Beanstandet werden Veröffentlichungen auf Instagram, Facebook und TikTok, teilweise auch Beiträge, die bereits mehrere Jahre alt sind. In den Schreiben werden Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und Kostenersatz verlangt. Die geltend gemachten Beträge liegen nach Darstellung des Verbandes teilweise im mittleren bis höheren vierstelligen Bereich.¹

Für Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, ist die Entwicklung keine Folge verschärfter gesetzlicher Vorschriften. „Die Warnung des Hotelverbands betrifft eine verstärkte Rechtsdurchsetzung. Ein neues allgemeines Musikverbot steckt dahinter nicht.“

Das Problem existiert also schon länger. Neu ist vor allem, dass Rechteinhaber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Unternehmen offenbar verstärkt gegen entsprechende Veröffentlichungen vorgehen. Für Hoteliers bedeutet das nicht, künftig auf musikalisch unterlegte Videos verzichten zu müssen. Sie sollten allerdings genauer darauf achten, woher die verwendete Musik stammt und welche Nutzungsrechte damit verbunden sind.

## Ein Song aus der App ist noch keine Lizenz

Das Missverständnis beginnt häufig direkt in der App. Instagram und TikTok machen es ihren Nutzern ausgesprochen einfach, Videos mit populären Musiktiteln zu versehen. Wenige Klicks genügen, um eine Aufnahme mit einem Song zu kombinieren und anschließend zu veröffentlichen.

Hoeren sieht darin eine wesentliche Ursache des Problems: „Was Instagram oder TikTok technisch zur Auswahl anbieten, ist nicht automatisch für Hotelwerbung lizenziert.“

![„Die Bedienoberfläche vermittelt den Eindruck, man dürfe verwenden, was sich mit einem Klick hinzufügen lässt.“ – Thomas Hoeren](https://storage.ghost.io/c/d1/eb/d1eb58be-ccd0-43e1-b101-0e16365e0b9f/content/images/2026/10/thomas-hoeren-zitat-klick.png)

Die gewöhnliche Musikbibliothek von Instagram ist grundsätzlich für persönliche, nicht kommerzielle Nutzungen vorgesehen. Auch TikTok unterscheidet zwischen privater und geschäftlicher Verwendung. Hinzu kommt, dass bei einem Musiktitel unterschiedliche Rechte betroffen sein können: das Urheberrecht an der Komposition und gegebenenfalls am Text sowie Rechte an der konkreten Aufnahme.²

Auch bestehende Lizenzverträge zwischen der GEMA und den Plattformen lösen nicht jede Frage. Für die gewerbliche Verbindung von Musik mit einem Video können zusätzliche Rechte erforderlich sein, die unmittelbar bei den Berechtigten eingeholt werden müssen.³

Für Hotels ist deshalb entscheidend, nicht nur zu prüfen, ob ein Song in der App verfügbar ist, sondern ob seine Verwendung für den konkreten geschäftlichen Zweck tatsächlich gestattet ist.

## Hotelwerbung oder Privatsache?

Ein geschäftlicher Beitrag muss keine klassische Werbeanzeige sein. Schon die Präsentation eines Zimmers, eines Restaurants oder des Wellnessbereichs kann der Vermarktung des Hotels dienen. Ein Buchungslink oder bezahlte Werbung sind dafür nicht erforderlich.

Der DEHOGA Baden-Württemberg hatte bereits im Juli 2025 vor der kommerziellen Nutzung der gewöhnlichen Instagram-Musikbibliothek gewarnt. Dabei verwies der Verband insbesondere auf Unternehmensprofile, die ihre Leistungen öffentlich bewerben.⁴ Eine starre Grenze anhand der Followerzahl oder der Kontobezeichnung gibt es allerdings nicht.

„Entscheidend ist der Zweck des Beitrags, nicht allein die Bezeichnung des Kontos“, erklärt Hoeren.

Das gilt auch für Veröffentlichungen von Mitarbeitern. Teilt eine Mitarbeiterin einen persönlichen Eindruck von ihrem Arbeitsplatz, kann das ein privater Beitrag sein. Produziert sie dagegen im Auftrag des Hotels ein Werbevideo, bleibt dessen Zweck auch auf ihrem privaten Profil kommerziell. Allein die Beschäftigung in einem Hotel macht umgekehrt nicht jede private Veröffentlichung automatisch zur Werbung.

## 14 Sekunden Musik und eine Forderung über 95.750 Euro

Wie weit die Vorstellungen über einen angemessenen Schadensersatz auseinanderliegen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9\. September 2026.

Ein Unternehmen hatte für ein 14 Sekunden langes Werbevideo den Song „Freed from Desire“ aus der gewöhnlichen TikTok-Musikbibliothek ausgewählt. Die klagende Rechteagentur verlangte anschließend 95.750 Euro Schadensersatz. Grundlage waren 250 Euro pro Nutzungstag, hochgerechnet auf 383 Tage.⁵

Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung rechtswidrig und fahrlässig gewesen war. Die Beklagte durfte sich nicht darauf verlassen, dass die Bereitstellung des Titels durch TikTok auch dessen kommerzielle Nutzung erlaubte.

Trotzdem wies das Gericht die Klage vollständig ab. Die Klägerin hatte keine belastbare Lizenzpraxis oder andere ausreichende Grundlagen vorgelegt, anhand derer sich die verlangte Vergütung nachvollziehbar bestimmen ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Hoeren liegt darin die entscheidende Botschaft an betroffene Hotels: „Auch eine berechtigte Beanstandung rechtfertigt nicht jede Rechnung.“

![„Auch eine berechtigte Beanstandung rechtfertigt nicht jede Rechnung.“ – Thomas Hoeren](https://storage.ghost.io/c/d1/eb/d1eb58be-ccd0-43e1-b101-0e16365e0b9f/content/images/2026/10/thomas-hoeren-zitat-rechnung.png)

Einen allgemein angemessenen Betrag pro Reel könne man daraus nicht ableiten. Maßgeblich seien der objektive Lizenzwert und die konkreten Nutzungsumstände, beispielsweise Umfang, Dauer und wirtschaftliche Bedeutung der Verwendung.

Dass auch deutlich niedrigere Forderungen kleine Unternehmen belasten können, zeigen andere Einzelfälle. Der Händlerbund berichtete über eine geforderte Nachlizenzierung von 5.300 Euro für ein Instagram-Video.⁶ Ein Reisebüro aus Kassel zahlte nach anwaltlicher Verhandlung insgesamt 2.600 Euro einschließlich Anwaltskosten.⁷ Diese Fälle sind keine Grundlage für eine allgemeine Preisspanne.

Dass das Thema auch große Hotelunternehmen betrifft, zeigte bereits 2024 eine Klage von Sony Music gegen Marriott in den USA. Sony beanstandete 931 mutmaßlich unberechtigte Musiknutzungen in Social-Media-Beiträgen. Im Oktober 2024 wurde das Verfahren endgültig eingestellt; ob ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, ist nicht öffentlich bestätigt. Die amerikanische Rechtslage lässt sich nicht unmittelbar auf deutsche Hotels übertragen.⁸

## Alte Reels aufräumen, ohne alles zu löschen

Was sollten Hoteliers nun mit ihren bisherigen Instagram- und TikTok-Beiträgen tun? Hoeren rät zu einem geordneten Vorgehen statt vorschneller Löschaktionen.

„Ich würde mit einer geordneten Bestandsaufnahme beginnen: Welche Beiträge enthalten welche Musik, und welche Lizenznachweise gibt es?“

Vor Veränderungen sollten die betreffenden Veröffentlichungen einschließlich Datum und verfügbarer Reichweitenzahlen intern dokumentiert werden. Wo Nutzungsrechte fehlen oder nicht kurzfristig geklärt werden können, empfiehlt Hoeren, die Musik zu entfernen, passend lizenzierte Musik einzusetzen oder den Beitrag zunächst öffentlich unsichtbar zu machen.

Alte Reels aufräumen – in fünf Schritten

1. **Bestandsaufnahme machen:** Ältere Reels, Stories und sonstige Videos auf Instagram, Facebook und TikTok auf verwendete Musik prüfen.
2. **Nutzung dokumentieren:** Titel, Beitrag, Veröffentlichungsdatum, verfügbare Reichweitenzahlen und vorhandene Lizenznachweise sichern.
3. **Problematische Beiträge entschärfen:** Musik entfernen, durch passend lizenzierte Titel ersetzen oder den Beitrag vorübergehend der Öffentlichkeit entziehen.
4. **Neue Beiträge absichern:** Nur Musik verwenden, deren Freigabe den kommerziellen Zweck, die jeweilige Plattform und die konkrete Nutzungsform abdeckt.
5. **Abmahnungen prüfen lassen:** Fristen sofort notieren, das Schreiben nicht ignorieren und weder ungeprüft zahlen noch eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wichtig ist die zeitliche Unterscheidung: Wird ein problematisches Reel verborgen oder die Musik entfernt, kann damit die weitere Nutzung unterbunden werden. Mögliche Ansprüche aus der Vergangenheit verschwinden dadurch nicht.

## Sichere Alternativen für Instagram und TikTok

Die Auswahl rechtlich geeigneter Musik ist keineswegs auf wenige unbekannte Titel beschränkt. Sowohl Meta als auch TikTok stellen eigene Bibliotheken für kommerzielle Inhalte zur Verfügung. Entscheidend ist, die jeweilige Freigabe nicht auf andere Plattformen zu übertragen.

![Kennzahlen zu Musik in Hotel-Reels: 95.750 Euro forderte eine Rechteagentur für 14 Sekunden Musik in einem TikTok-Video, das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab; 931 Musiknutzungen beanstandete Sony Music 2024 bei Marriott; mehr als 14.000 Songs und Sounds bietet Metas Sound Collection auch für kommerzielle Inhalte; mehr als 600.000 Titel umfasst die kommerzielle Musikbibliothek von TikTok](https://storage.ghost.io/c/d1/eb/d1eb58be-ccd0-43e1-b101-0e16365e0b9f/content/images/2026/10/musik-reels-kennzahlen.png)

Diese Musik ist für Hotel-Reels gedacht

**Meta Sound Collection:** Laut Instagram mehr als 14.000 lizenzfreie Titel und Sounds, auch für kommerzielle Inhalte. Verwendung innerhalb von Instagram und Facebook, nicht automatisch auf TikTok.⁹

**TikTok Commercial Music Library:** Laut TikTok mehr als 600.000 Titel für kommerzielle Inhalte, für organische Beiträge und Werbung. Die Freigabe gilt innerhalb der jeweiligen TikTok-Lizenzbedingungen; die Bibliothek steht in der App Business-Konten zur Verfügung.¹⁰

**Externe Musikbibliotheken:** Geeignet, wenn ausdrücklich gewerbliche Nutzungen einschließlich der geplanten Plattformen, Laufzeiten, Werbung und gegebenenfalls Kundenaufträge lizenziert sind.

**Eigene Musik und Aufnahmen:** Eine Möglichkeit, wenn sämtliche erforderlichen Rechte tatsächlich beim Hotel liegen. Die eigene Aufnahme eines fremden Songs ist dagegen nicht automatisch frei verwendbar.

## Drei häufige Fragen aus dem Hotelalltag

### Müssen alle alten Posts gelöscht werden?

Nein. Nach Hoerens Empfehlung ist eine pauschale Löschung nicht notwendig. Zunächst sollten die Nutzungsrechte geprüft und die Beiträge dokumentiert werden. Bei ungeklärter Rechtslage kann es genügen, den betreffenden Beitrag aus der öffentlichen Ansicht zu nehmen, bis die Situation geklärt ist.

### Gilt das Problem auch für Instagram-Stories?

Ja. Die Unterscheidung zwischen privater und kommerzieller Musiknutzung gilt auch für Stories. Dass diese normalerweise nur vorübergehend sichtbar sind, macht eine nicht genehmigte Nutzung nicht automatisch zulässig.²

### Was ist, wenn eine Agentur oder ein Influencer das Reel erstellt hat?

Auch dann sollten Hotels die Musikrechte prüfen. Entscheidend ist, ob die eingeholten Lizenzen die konkrete Verwendung abdecken, insbesondere eine Veröffentlichung auf den Hotelkanälen oder eine zusätzliche Nutzung als Werbung. Wer im Einzelfall für eine mögliche Rechtsverletzung verantwortlich ist, hängt von den Umständen und Vereinbarungen ab.

## Musik bleibt möglich – mit den richtigen Rechten

Für kleine Hotels muss aus der aktuellen Abmahnwelle kein kompliziertes Rechtsprojekt werden. Eine übersichtliche Dokumentation, klare Zuständigkeiten für Social Media und die bewusste Auswahl kommerziell freigegebener Musik können bereits einen wesentlichen Unterschied machen.

Hoeren beschreibt die eigentliche Schwierigkeit treffend: „Die Bedienoberfläche vermittelt den Eindruck, man dürfe verwenden, was sich mit einem Klick hinzufügen lässt.“ Gerade weil sich Reels so unkompliziert produzieren lassen, werden die rechtlichen Grenzen leicht übersehen.

Wer seine bisherigen Beiträge überprüft und bei künftigen Veröffentlichungen auf geeignete Musikquellen achtet, kann dieses Risiko deutlich reduzieren, ohne auf Social-Media-Marketing mit Musik zu verzichten.

*Dieser Beitrag von *eingecheckt®* bietet einen allgemeinen Überblick zur Musiknutzung in sozialen Medien und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.*

Quellen

Für diesen Artikel wurden Branchenberichte, Hinweise der GEMA und der Plattformen, Berichte über Gerichtsentscheidungen sowie eigene redaktionelle Interviewantworten ausgewertet. Recherchestand: 27\. Oktober 2026\. 

1. [Hotel vor9 (2026) ](https://www.hotelvor9.de/inside/hotelverband-warnt-vor-abmahnungen-fuer-hotelposts-mit-musik?ref=eingecheckt.de)  
*Hotelverband warnt vor Abmahnungen für Hotelposts mit Musik*  
Bericht vom 26\. Oktober 2026\. Warnung des Hotelverbands Deutschland auf Grundlage eines Gastbeitrags von Rechtsanwalt Mathias Iking, Forderungen und Empfehlungen.
2. [GEMA (2026) ](https://www.gema.de/de/w/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/social-media-websites/instagrams-musikbibliothek-nutzen-fuer-story-reel?ref=eingecheckt.de)  
*Für eine Story/ein Reel auf Instagram möchte ich Instagrams Musikbibliothek nutzen. Was muss ich dabei beachten?*  
Hilfeseite, abgerufen am 27\. Oktober 2026\. Private und kommerzielle Nutzung der Instagram-Musikbibliothek in Stories und Reels, Synchronisationsrecht.
3. [GEMA (2024) ](https://www.gema.de/de/w/instagram-das-ist-erlaubt?ref=eingecheckt.de)  
*Musik auf Instagram: Das ist erlaubt*  
Beitrag vom 25\. Juni 2024\. Umfang der GEMA-Lizenz für Instagram und weitere Rechte an Musikaufnahmen.
4. [Tageskarte (2025) ](https://www.tageskarte.io/zahlen/detail/achtung-abmahnung-musikbibliothek-auf-instagram-nicht-fuer-gewerbliche-zwecke-nutzen.html?ref=eingecheckt.de)  
*Achtung Abmahnung – Musikbibliothek auf Instagram nicht für gewerbliche Zwecke nutzen*  
Bericht vom 21\. Juli 2025\. Hinweise des DEHOGA Baden-Württemberg zu gewerblichen Konten und zur Meta Sound Collection.
5. [Händlerbund (2026) ](https://ohn.haendlerbund.de/recht/urteile-entscheidungen/tiktok-musik-riesenforderung-ab?ref=eingecheckt.de)  
*Fast 100.000 Euro für TikTok-Musik? Gericht weist Riesenforderung ab*  
Bericht vom 24\. September 2026\. Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9\. September 2026, Az. 2-06 O 424/25\.
6. [Händlerbund (2026) ](https://ohn.haendlerbund.de/recht/abmahnungen/5300-euro-reels-musiknutzung-teuer?ref=eingecheckt.de)  
*5.300 Euro wegen eines Reels: Musiknutzung auf Social Media bleibt teures Pflaster*  
Bericht vom 31\. Juli 2026\. Abmahnung mit Forderung einer nachträglichen Lizenzgebühr für ein Instagram-Reel.
7. [touristik aktuell (2025) ](https://www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/abmahnung-wegen-instagram-reel-reisebuero-zahlt-2-600-euro/?ref=eingecheckt.de)  
*Abmahnung wegen Instagram-Reel: Reisebüro zahlt 2.600 Euro*  
Bericht vom 30\. Oktober 2025\. Fall eines Kasseler Reisebüros.
8. [Music Business Worldwide (2024) ](https://www.musicbusinessworldwide.com/sony-music-settles-lawsuit-against-marriott-hotels-over-alleged-rampant-infringement-in-social-media-posts?ref=eingecheckt.de)  
*Sony Music settles lawsuit against Marriott Hotels over alleged ‘rampant’ infringement in social media posts*  
Bericht vom 9\. Oktober 2024\. Klage von Sony Music gegen Marriott und Einstellung des Verfahrens.
9. [pressure magazine (2026) ](https://www.pressure-magazine.de/news/abmahnung-musik-reels-stories-278362/?ref=eingecheckt.de)  
*Abmahnung wegen Musik in Reels: Was jetzt gilt*  
Bericht vom 24\. Oktober 2026\. Angaben von Instagram zum Umfang der Meta Sound Collection.
10. [TikTok for Business (2026) ](https://ads.tiktok.com/business/en-US/blog/audio-library-royalty-free-music?ref=eingecheckt.de)  
*Explore royalty-free music in our Commercial Music Library*  
Beitrag, abgerufen am 27\. Oktober 2026\. Umfang und Nutzung der Commercial Music Library.

**Eigene redaktionelle Quelle:**Schriftliches Interview mit Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster, Oktober 2026\. [www.itm.nrw](https://www.itm.nrw/?ref=eingecheckt.de)