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# Im EU-Verfahren gegen Booking.com rücken geprüfte Hotelsterne in den Blick
- URL: https://www.eingecheckt.de/eu-verfahren-booking-com-hotelsterne/
- Published: 2026-10-26T19:07:40.000Z
- Updated: 2026-10-29T07:10:44.000Z
- Description: Die EU prüft Booking.com wegen Fake-Angeboten und Phishing. Markus Luthe erklärt, was geprüfte Hotelsterne leisten.
- Author: Michael Külbel
- Tags: Marketing & Vertrieb, #de, #magazin_de, #pair_booking_dsa_verfahren

Das Wichtigste in Kürze 
- Die EU-Kommission hat am 21\. Oktober 2026 ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act gegen Booking.com eröffnet.
- Geprüft werden gefälschte Unterkunftsangebote, Phishing mit Buchungs- und Gästedaten und die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen.
- Die Hotelstars Union schlägt vor, Sterne nur noch aus ihrer Datenbank zu übernehmen, und bietet die Schnittstelle kostenfrei an.
- Hoteliers können ihre Klassifizierung und ihre Angaben auf den Portalen prüfen und Extranet-Zugänge mit Zwei-Faktor-Anmeldung schützen.

**Eine Unterkunft, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Ein kopiertes Hotelinserat, das mit fremden Bildern und Sternen Vertrauen erwecken soll. Oder eine Zahlungsaufforderung, die scheinbar direkt vom gebuchten Hotel stammt. Solche Betrugsmaschen beschäftigen Buchungsplattformen und die Hotellerie seit Jahren. Nun nimmt die Europäische Kommission Booking.com genauer unter die Lupe. Am 21\. Oktober 2026 hat sie ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit von Reisenden, sondern auch um die Verantwortung einer Plattform, über die Hotels täglich ihre Zimmer verkaufen.¹**

Für viele Hoteliers ist Booking.com ein wichtiger Vertriebskanal. Entsprechend weitreichend könnten Veränderungen sein, die sich aus dem Verfahren ergeben. Noch steht allerdings keineswegs fest, dass das Unternehmen gegen europäisches Recht verstoßen hat. Die Kommission prüft zunächst, ob Booking.com bestimmte Risiken ausreichend bewertet, wirksam begrenzt und bezahlte Platzierungen transparent gekennzeichnet hat.

Markus Luthe, Präsident der europäischen Hotelstars Union, sieht insbesondere bei der Überprüfung von Hotelangeboten eine Möglichkeit, die schon heute zur Verfügung steht. Im schriftlichen Gespräch mit **eingecheckt®** erklärt er, warum offizielle Hotelsterne mehr leisten können, als lediglich den Ausstattungsstandard eines Hauses sichtbar zu machen.

## Was die EU-Kommission prüft

Die Untersuchung konzentriert sich auf drei Bereiche. Zunächst will die Kommission klären, ob Booking.com ausreichend gegen gefälschte oder nicht regelkonforme Unterkunftsangebote vorgeht. Dazu zählen Inserate nicht existierender Unterkünfte ebenso wie Fälle, in denen Betrüger die Identität realer Gastgeber verwenden.

Der zweite Schwerpunkt betrifft Phishing. Untersucht wird unter anderem, welche Risiken durch die Weitergabe von Buchungs- und Gästedaten an Unterkunftsanbieter entstehen und ob das Nachrichtensystem von Booking.com ausreichend gegen Missbrauch geschützt ist. Betrüger können echte Buchungsinformationen ausnutzen, um täuschend glaubwürdige Zahlungsaufforderungen zu verschicken.¹

Ein dritter Punkt betrifft die Platzierung von Hotels in den Suchergebnissen. Gastgeber können durch höhere Provisionen eine bessere Sichtbarkeit ihrer Angebote erreichen. Die Kommission prüft, ob solche bezahlten Hervorhebungen für Nutzer eindeutig als Werbung erkennbar sind. Außerdem geht es darum, ob die erforderlichen Informationen zum Auftraggeber und zur Funktionsweise der Werbeanzeige bereitgestellt werden.¹

Rechtsgrundlage sind insbesondere die Artikel 34 und 35 des DSA zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken sowie Artikel 26 Absatz 1 zur Werbetransparenz. Booking.com gehört seit dem 25\. April 2023 zu den sogenannten sehr großen Online-Plattformen und unterliegt damit besonderen europäischen Verpflichtungen.¹

Das Verfahren kommt nicht überraschend. Bereits vor seiner Eröffnung hatte die Kommission Risikoberichte der Jahre 2023 bis 2026 untersucht und von Booking.com zusätzliche Informationen angefordert. Auch die niederländische Verbraucherschutz- und Marktaufsichtsbehörde ACM ist in die Zusammenarbeit eingebunden.¹

## Warum ein Hotelstern mehr sein kann als ein Suchfilter

Während sich die Kommission mit mehreren möglichen Schwachstellen beschäftigt, richtet die Hotelstars Union ihren Blick auf einen konkreten Teil des Problems: die Echtheit und Zuverlässigkeit von Hotelangaben.

Auf Buchungsplattformen gehören Sterne zu den auffälligsten Merkmalen eines Hotels. Sie erscheinen neben dem Namen und lassen sich bei der Unterkunftssuche als Filter einsetzen. Für Reisende vermitteln sie eine bestimmte Erwartung an Ausstattung und Qualität. Allerdings ist nicht jede auf einem Portal angezeigte Sternekategorie Ergebnis einer offiziellen Klassifizierung.

Die Hotelstars Union fordert deshalb, Sterne unmittelbar mit ihren geprüften Daten abzugleichen. Eine entsprechende Schnittstelle steht Booking.com und anderen Plattformen kostenfrei zur Verfügung.²

![„Offizielle Sterne gibt es nur nach einem Audit, und zu jedem Audit gehört ein Vor-Ort-Besuch.“ – Markus Luthe](https://storage.ghost.io/c/d1/eb/d1eb58be-ccd0-43e1-b101-0e16365e0b9f/content/images/2026/10/markus-luthe-zitat-audit.png)

Auf die Frage, warum offizielle Sterne auch gegen gefälschte Angebote helfen könnten, erläutert Luthe gegenüber **eingecheckt®**:

„Offizielle Sterne gibt es nur nach einem Audit, und zu jedem Audit gehört ein Vor-Ort-Besuch. Eine unabhängige Kommission prüft jedes Kriterium am Objekt selbst.“

Damit sind die Sterne nicht irgendeinem Onlineprofil zugeordnet, sondern einem tatsächlich überprüften Hotel an einer konkreten Adresse. Bereits bei der Klassifizierung kontrollieren die Prüfer außerdem, ob die Onlinepräsentation mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Website mit realistischen Bildern.

Würde eine Buchungsplattform Sterne ausschließlich aus der offiziellen Datenbank übernehmen, könnten Betrüger einem erfundenen Hotel nicht einfach eine offizielle Kategorie zuweisen. Ebenso ließen sich bei einem kopierten Inserat die Sterne des echten Hotels nicht ohne Weiteres übernehmen.

Luthe formuliert den möglichen Effekt deutlich:

„Wer das Inserat eines viel gebuchten klassifizierten Hotels kopiert, kann dessen offizielle Sterne nicht mehr mitkopieren.“

Damit wäre nicht jede Form des Unterkunftsbetrugs ausgeschlossen. Gefälschte Angebote ohne Sterne könnten weiterhin existieren, und auch Phishing würde dadurch nicht automatisch verhindert. Gerade in den Suchergebnissen, in denen Reisende gezielt nach klassifizierten Hotels suchen, könnte ein verlässlicher Datenabgleich jedoch eine zusätzliche Hürde für Betrüger schaffen.

## Andere Plattformen gleichen die Sterne bereits ab

Die vorgeschlagene Lösung ist keineswegs neu. Wie Luthe erklärt, nutzt Tripadvisor seit 2022 einen automatisierten Abgleich mit den offiziellen Klassifizierungsdaten. Auch Expedia greift auf die Datenbank zurück und nennt die Hotelstars Union in mehreren Ländern ausdrücklich als Quelle. Bei Google erscheint die Angabe „X-Sterne-Hotel“ ausschließlich bei offiziell klassifizierten Hotels.

„Das Prinzip ist einfach: Die Plattform übernimmt die Sterne nicht mehr aus der Selbstauskunft des Hotels, sondern aus unserer Schnittstelle“, erklärt Luthe. „Wir stellen diese Schnittstelle allen Plattformen, auch Booking.com, kostenfrei zur Verfügung.“

Die Diskussion hat zudem bereits eine rechtliche Vorgeschichte. Im November 2025 bewertete die niederländische Reclame Code Commissie die Darstellung von Hotelsternen auf Booking.com als irreführend. Im April 2026 bestätigte die Berufungsinstanz diese Einschätzung. Die Hotelstars Union fordert seitdem erneut eine Zusammenarbeit mit der Buchungsplattform.²

Ob die Europäische Kommission einen verpflichtenden Abgleich mit offiziellen Klassifizierungsdaten tatsächlich zu einem Bestandteil möglicher Abhilfemaßnahmen macht, ist offen. Die Forderung stammt von der Hotelstars Union; sie ist bislang keine angeordnete Maßnahme der EU.

## Für kleine Privathotels geht es auch um faire Sichtbarkeit

Hinter der Diskussion über Sterne steckt noch eine zweite Frage, die aus Sicht vieler Hoteliers mindestens ebenso wichtig sein dürfte: Wie können Hotels, die sich einer unabhängigen Klassifizierung unterziehen, auf Buchungsplattformen von diesem Qualitätsnachweis profitieren?

![„Heute stehen [klassifizierte Hotels] auf derselben Ergebnisseite wie Anbieter, die sich ihre Sterne selbst eintragen, und der Gast kann einen Unterschied kaum erkennen.“ – Markus Luthe](https://storage.ghost.io/c/d1/eb/d1eb58be-ccd0-43e1-b101-0e16365e0b9f/content/images/2026/10/markus-luthe-zitat-unterschied.png)

Luthe sieht insbesondere für kleinere, inhabergeführte Hotels Nachteile, wenn offiziell geprüfte Sterne und ungeprüfte Angaben in Suchergebnissen kaum voneinander zu unterscheiden sind.

„Heute stehen sie auf derselben Ergebnisseite wie Anbieter, die sich ihre Sterne selbst eintragen, und der Gast kann einen Unterschied kaum erkennen.“

Für ein klassifiziertes Hotel bedeutet die Sterneauszeichnung schließlich Aufwand. Es muss definierte Kriterien erfüllen, sich einer Prüfung unterziehen und die Klassifizierung regelmäßig erneuern. Wenn dieser Nachweis online nicht eindeutig erkennbar ist, verliert er einen Teil seines Wertes.

Aus Sicht Luthes könnte eine konsequent korrekte Darstellung offizieller Sterne deshalb insbesondere die Sichtbarkeit unabhängiger Privathotels verbessern. Er verweist außerdem darauf, dass [Buchungsportale](https://www.eingecheckt.de/was-ist-eine-ota-hotel/) und KI-Assistenten zunehmend auf vertrauenswürdige, strukturierte Daten zugreifen. Damit gewinne die offizielle Klassifizierung auch für das künftige Hotelmarketing an Bedeutung.

## Was Booking.com und die Verbände dazu sagen

Booking.com hat erklärt, mit der Europäischen Kommission vollumfänglich zusammenzuarbeiten und die Fragen im Rahmen des DSA konstruktiv zu behandeln. Das Unternehmen betont, Sicherheit, Vertrauen und den Schutz persönlicher Informationen als zentrale Prioritäten zu betrachten. Außerdem verweist es auf die Zusammenarbeit mit Behörden und Branchenpartnern bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Onlinebetrug.³

Deutlich kritischer fiel die Reaktion des Hotelverbands Deutschland aus. In einer Stellungnahme zur Verfahrenseröffnung erklärte Markus Luthe in seiner Funktion als IHA-Hauptgeschäftsführer:

„Die Kommission hat endlich ein förmliches Verfahren gegen Booking.com nach dem Digital Services Act eröffnet. Wer den Kanal zum Gast kontrolliert, kann die Verantwortung für dessen Sicherheit nicht einfach auf Hotels und Gäste abwälzen. Sicheres Buchen darf kein Glücksspiel sein.“⁴

Die Sicherheitsprobleme sind den Branchenverbänden seit Längerem bekannt. IHA und HSMA haben bereits in den vergangenen Jahren vor Phishing-Angriffen gewarnt, bei denen unter anderem Zugänge zu Hotelkonten und das Nachrichtensystem von Buchungsplattformen missbraucht werden.

Für Hoteliers stellt sich dabei eine schwierige Frage: Einerseits müssen sie ihre eigenen Systeme und Zugänge schützen. Andererseits können sie die technischen Sicherheitsmaßnahmen einer großen Buchungsplattform nur begrenzt beeinflussen.

## Was das Verfahren tatsächlich verändern könnte

Die EU-Kommission will nun weitere Beweise sammeln. Dazu kann sie zusätzliche Informationen anfordern, Gespräche führen oder Inspektionen vornehmen. Im weiteren Verlauf sind unter anderem einstweilige Maßnahmen, eine förmliche Feststellung von Verstößen oder die Annahme verbindlicher Zusagen von Booking.com möglich.¹

Stellt die Kommission einen entsprechenden DSA-Verstoß fest, sind im gesetzlichen Rahmen auch Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Das ist die allgemeine Obergrenze des DSA, keine angekündigte Sanktion gegen Booking.com.⁵

Eine feste gesetzliche Frist, innerhalb derer das Verfahren abgeschlossen werden muss, gibt es nicht. Ob Booking.com sein Nachrichtensystem, die Prüfung von Inseraten, die Darstellung von Hotelsternen oder die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen verändern muss, steht deshalb noch nicht fest.

Für Hotels bedeutet das zunächst: Der Vertrieb über Booking.com läuft weiter. Gleichzeitig rücken Fragen stärker in den Mittelpunkt, die für viele Betriebe bislang eher technische Details waren – von der Richtigkeit ihrer Hotelangaben bis zur Sicherheit ihrer Gästekommunikation.

## Was Hotels jetzt selbst tun können

Unabhängig vom Ausgang des EU-Verfahrens können Hoteliers ihre eigenen Angaben und Sicherheitsvorkehrungen überprüfen. Aus Luthes Empfehlungen und den bestehenden DSA-Regeln ergeben sich einige konkrete Schritte.

Der Praxischeck für Hoteliers

1. **Offizielle Klassifizierung kontrollieren:** Ist das Hotel klassifiziert und die Einstufung noch gültig? In Deutschland gilt eine Klassifizierung jeweils drei Jahre.
2. **Hotelprofile vergleichen:** Stimmen Name, Anschrift und Sternekategorie auf den genutzten Buchungsportalen mit den offiziellen Angaben überein?
3. **Fehler melden:** Abweichende Sterneangaben und gefälschte Inserate unter dem eigenen Hotelnamen sollten umgehend an die jeweilige Plattform gemeldet werden.
4. **Zugänge schützen:** Extranet-Konten sollten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert werden.
5. **Gäste informieren:** Klare Hinweise zu den tatsächlich verwendeten Zahlungswegen können helfen, betrügerische Aufforderungen erkennbar zu machen.

Unter dem DSA müssen Plattformen Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über geeignete Meldeverfahren entgegennehmen und zeitnah, sorgfältig und objektiv bearbeiten. Eine Meldung führt allerdings nicht automatisch zur Entfernung eines Angebots.

## Ein Verfahren mit Folgen über Booking.com hinaus

Noch ist nicht abzusehen, zu welchem Ergebnis die europäische Untersuchung führen wird. Für Booking.com geht es um die Frage, ob die bestehenden Maßnahmen zur Risikobewertung, Betrugsbekämpfung und Werbetransparenz den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für Hoteliers geht es zugleich um das Vertrauen in einen Vertriebskanal, auf den viele Betriebe angewiesen sind.

Die Hotelstars Union bringt mit dem Abgleich offizieller Klassifizierungsdaten einen konkreten Vorschlag in die Diskussion ein. Er könnte die Verlässlichkeit von Sterneangaben verbessern und bestimmte Formen gefälschter Hotelprofile erschweren, ohne sämtliche Sicherheitsprobleme lösen zu können.

Ob Booking.com diesen Weg künftig einschlägt, bleibt offen. Die technischen Voraussetzungen für eine solche Zusammenarbeit wären nach Darstellung der Hotelstars Union jedenfalls bereits vorhanden.

Quellen

Für diesen Artikel wurden Veröffentlichungen der Europäischen Kommission, Stellungnahmen der Hotelbranche und von Booking.com sowie eigene redaktionelle Interviewantworten ausgewertet. Recherchestand: 26\. Oktober 2026\. 

1. [Europäische Kommission (2026) ](https://luxembourg.representation.ec.europa.eu/actualites-et-evenements/actualites/commission-investigate-how-bookingcom-combats-scams-and-fraud-under-digital-services-act-2026-10-21%5Fen?ref=eingecheckt.de)  
*Commission to investigate how Booking.com combats scams and fraud under the Digital Services Act*  
Pressemitteilung vom 21\. Oktober 2026\. Eröffnung des förmlichen Verfahrens, Prüfbereiche, Rechtsgrundlagen und nächste Schritte.
2. [Hotelstars Union (2026) ](https://www.lhgv.li/news/pressemitteilung-hsu-dsa-verfahren-gegen-bookingcom?ref=eingecheckt.de)  
*Echte Sterne, echte Hotels*  
Pressemitteilung vom 21\. Oktober 2026, veröffentlicht vom Liechtensteinischen Hotel- und Gastronomieverband. Forderung nach einem Abgleich mit offiziellen Klassifizierungsdaten und Entscheidung der Reclame Code Commissie zu Sterneangaben.
3. [Tageskarte (2026) ](https://www.tageskarte.io/hotellerie/detail/eu-kommission-leitet-verfahren-gegen-bookingcom-ein.html?ref=eingecheckt.de)  
*EU-Kommission leitet Verfahren gegen Booking.com ein*  
Bericht vom 21\. Oktober 2026\. Stellungnahme von Booking.com zum Verfahren.
4. [Hotelverband Deutschland (IHA) (2026) ](https://www.hotellerie.de/news/blog/tobias-warnecke?cHash=9d2aadf6e273881900a1af3e345d78c6&tx%5Fnews%5Fpi1%5Baction%5D=detail&tx%5Fnews%5Fpi1%5Bcontroller%5D=News&tx%5Fnews%5Fpi1%5Bnews%5D=12474&ref=eingecheckt.de)  
*Statement von Markus Luthe zur Einleitung eines förmlichen Verfahrens gegen Booking.com seitens der EU-Kommission*  
Stellungnahme vom 21\. Oktober 2026\. Reaktion des Hotelverbands auf die Verfahrenseröffnung.
5. [Europäische Kommission (2026) ](https://commission.europa.eu/news-and-media/news/two-years-digital-services-act-ensuring-safer-online-spaces-2026-02-17%5Fen?ref=eingecheckt.de)  
*Two years of the Digital Services Act: ensuring safer online spaces*  
Beitrag vom 17\. Februar 2026\. Durchsetzung des DSA und gesetzlicher Bußgeldrahmen.

**Eigene redaktionelle Quelle:**Schriftliches Interview mit Markus Luthe, Präsident der Hotelstars Union AISBL, Oktober 2026\.